
Strategie Verrechnungstöpfe und Verlusttöpfe beschreibt mit Beispielen, womit das Finanzministerium die Verrechnung (Gewinn mit Verluste) der Finanzprodukte erlaubt.
Finanzprodukte wie z.B.:
– Aktien
– ETF
– Erträgen, Dividenden, Zinsen
– Optionsgeschäfte
_ Swaps
– Devisentermingeschäfte
– Forwards oder Futures
– Contracts for Difference
– Zertifikate
– Optionsscheine
1. Verrechnungstöpfe und Verlusttöpfe bei Aktien und ETF’s
Das Steuerrecht unterscheidet folgende vier Töpfe voneinander.
A. realisierte Aktienverluste
B. realisierte Aktiengewinne
C. realisierte Verluste aus ETF-Verkäufen
D. realisierte ETF-Gewinne
E. Erträgen aus ETF, Dividenden, Zinsen und realisierte Gewinne aus ETF-Verkäufen
Wie darfst du die Verluste miteinander verrechnen?
1. Verlusttopf A darf nur mit Verrechnungstopf B verrechnet werden.
2. Verlusttopf C kann mit Verrechnungstopf B, Verrechnungstopf D oder Verrechnungstopf E verrechnet werden.
Konkret bedeutet das, dass du bei Aktien realisierte Aktienverlusten nur mit realisierten Aktiengewinnen verrechnen darfst.
Jedoch darfst du bei ETF’s realisierte Verluste aus ETF-Verkäufen mit realisierte Aktienverlusten oder Verrechnungstopf „Erträgen aus ETF, Dividenden, Zinsen und realisierte Gewinne aus ETF-Verkäufen“ verrechnen.
Es ist steuerlich nicht möglich realisierte Aktienverlusten mit Gewinnen aus Aktiendividenden oder Erträgen aus ETF, Zinsen und realisierte Gewinne aus ETF-Verkäufen zu verrechnen.


2. Verrechnungstöpfe und Verlusttöpfe bei Termingeschäften
Termingeschäften sind gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG und BMF-Schreiben vom 03.06.2021 unteranderem Geschäfte aus Optionsgeschäfte, Swaps, Devisentermingeschäfte und Forwards oder Futures sowie Contracts for Difference (CFDs).
Zertifikate und Optionsscheine gehören nicht zu den Termingeschäften
Der Verlusttopf Termingeschäften kann nur mit den Gewinnen aus Termingeschäften (max. 20.000€ Verlust) verrechnet werden.
3. Verlusttopf und Abgeltungssteuer.
Sollst du höhere Verluste als Gewinne in einem Steuerjahr haben, so wird von deinem Broker automatisch die kompletten Verlusttöpfe von Aktien und ETFs in nächste Steuerjahr transferiert. Der Verlusttopf aus Termingeschäften wird auch ins neue Jahr übertragen, jedoch kannst du nur 20.000€ pro Jahr an daraus für Gewinne mit Termingeschäften verrechnen.
Zuerst wird der Verlusttopf abgeschöpft, erst wenn der Verlusttopf auf 0€ ist, erfolgt die Anrechnung des Sparerfreibetrages in Form der Abgeltungssteuer.