Ich habe meinen Fond bei der Basler-Versicherung von aktiv auf passiv (ETF) umstellen lassen. Zudem wollte ich auch meine Versicherung bei der HDI von aktiv auf passiv umstellen lassen. Ich erkundete mich bei Basler-Versicherung, ob die Umstellung bereits stattgefunden hatte. Dabei teilte mir der Bearbeiter mit, dass dies nachträglich zu den Kursen vom vergangenen Monatsende geschehen würde. Das finde ich skurril und skandalös, da man nicht nachträglich einen ETF/Aktien kaufen kann. So könnte man immer den Kunden betrügen, da es so nicht sichergestellt ist, dass man den tatsächlichen Kurs an den Kunden weitergibt.
Meine Absicht war es durch den Anruf festzustellen, ob es noch irgendwelche verstecken Kosten gibt. Der Bearbeiter teilte mir mit, dass man mir nicht mitteilen kann, wie viel monatlich von meinen 100% Sparsumme angelegt werden würde, da Kosten für die Lebensversicherung von meiner 100% Sparsumme abgehen würden. Diese Kosten könne er mir nicht mitteilen, da ich einen Vertrag von vor 2005 habe und diese Kosten nicht gemäß Transparenzgesetz erstellt wurden. Das läutet mir nicht ein. Man muss schließlich wissen, wonach man die Kosten berechnet und der Kunde sollte wissen wofür er welche Leistungen erhält.
Ich werde bei der Versicherung nicht wissen, welche Sparsumme für die Rente übrig bleibt. Gemäß dem Bearbeiter müssen Versicherungen die Kosten nicht transparent darstellen, da das Versicherungstransparenzgesetz seit 2008 gilt und ich einen älteren Vertrag besitze. Dieser Vertrag fällt unter dem Betriebsgeheimnis der Versicherung. Selbst das Bundesaufsichtsamt für die Versicherungen würde keine Verträge vor 2008 gezeigt bekommen, da dies unter dem Betriebsgeheimnis fallen.
Die Basis von Versicherungen ist das Vertrauen vom Kunden. Mein Vertrauen ist nicht mehr vorhanden. Zudem möchte ich nicht das Emittentenrisiko tragen, falls diese Versicherung in den nächsten Jahrzehnten insolvent geht. Das Emittentenrisiko stellt für mich ein Klumpenrisiko dar, den die Fonds sind nicht Sondereigentum von mir bei der Versicherung, sondern ich habe nur einen Vertrag, dass die Versicherung in einen Fond für mich invertieren soll. Versicherungen sind kein Sondereigentum.
Urteil vom Bundesgerichtshof
Er teilte mir zudem mit, dass 0,5% Kosten entstehen, wenn ich meine ETFs zu einem anderen Depot übertragen lasse. Gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2004 (Az. XI ZR 200/03 und Az. XI ZR 49/04) dürfen Banken und Broker keine Gebühren verlangen, um ein Depot zu übertragen. Versicherungen sind nicht inkludiert.
Ich werde jetzt doch die Versicherung zur rechten Zeit kündigen (abhängig von den Kursen). Lieber zahle ich Abgeltungssteuer, als eine intransparente Versicherung ohne Sondereigentum zu besitzen.
Bei dieser Erfahrung habe ich folgende finanzielle Erkenntnis gelernt.
14. Kein Handel mit Unternehmen, den man nicht vertraut.
15. Emittentenrisiko nicht unterschätzen.
16. Kein Klumpenrisiko eingehen.
17. Kosten müssen transparent sein.
18. Handel nur wenn die Ware als Sondereigentum gilt.