Ausgabeaufschläge sind Gebühren die von Fond einbehalten werden, weil man in einen Fond investiert hat. Häufig in Höhe von 5%. Dadurch investiert man bereits am Anfang der Investition nur 95% in den Fond. Die weiteren 5% sind weg.
Hinweis: 1. Ich bin der Überzeugung, dass man Gebühren in kauf nehmen darf, wenn die Leistung die erbracht wurde in einem Verhältnis steht. Das gilt nicht für Ausgabeaufschlagskosten. Erfolgsbeteiligungen sind da angebrachter. 2. Des Weiteren profitiert man nicht von dem Zinseszins, weil bereits am Anfang 5% Gebühren entstehen.